
Redaktionell aktualisiert am 2. Oktober 2026. Das ursprüngliche Artikeldatum bleibt erhalten; Vorschriften und Leistungsangaben wurden für diese Übersetzung aktualisiert.
Kabotage ist eine innerstaatliche Beförderung in einem anderen Land nach Abschluss eines grenzüberschreitenden Transports. Sie ermöglicht Unternehmen mit Transport-, Speditions- und Logistikdienstleistungen, ihre Flotte besser auszulasten und Leerfahrten zu verringern, ist jedoch teilweise umstritten. Damit die Kabotageplanung rechtmäßig ist, müssen die Vorschriften strikt eingehalten werden. Im Folgenden erläutern wir Schritt für Schritt, wie Sie rechtmäßige Kabotage durchführen und Sanktionen vermeiden.
Regeln für rechtmäßige Kabotage in Europa
Bevor Sie eine Route mit Kabotage planen, stellen Sie sicher, dass Sie die grundlegenden Anforderungen der EU-Vorschriften nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 erfüllen. Die wichtigsten Regeln sind:
Nach der vollständigen Entladung des eingehenden internationalen Transports darf dasselbe Kraftfahrzeug bis zu 3 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen durchführen. In einem anderen Mitgliedstaat, in den es leer einfährt, ist eine Beförderung innerhalb von 3 Tagen nach der Einfahrt erlaubt, ebenfalls innerhalb der übergeordneten Siebentagesfrist und der Gesamtzahl von drei Beförderungen. Kabotage kann am internationalen Entladetag beginnen; die Siebentagesfrist wird ab dem Folgetag berechnet. Zusätzlich gilt die viertägige Karenzzeit.
Die viertägige Karenzzeit betrifft dasselbe Kraftfahrzeug im selben Mitgliedstaat nach einem Kabotagezeitraum. Sie wird ab 0 Uhr am Tag nach der letzten Kabotageentladung berechnet, nicht ab dem Grenzübertritt. Bei der Fristberechnung sind auch Wochenenden und Feiertage nach Verordnung 1182/71 zu berücksichtigen. Grenzüberschreitender Verkehr, Transit oder der Aufenthalt im Land bleiben möglich. Ein neuer Kabotagezeitraum setzt den Ablauf der Karenzzeit und einen entsprechenden eingehenden internationalen Transport voraus.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kabotage rechtmäßig ist. Wenn Sie einen zuverlässigen Partner für rechtmäßige Kabotagebeförderungen in der EU suchen, informieren Sie sich über unsere Dienstleistung Kabotage in der Europäischen Union.
Kabotage Schritt für Schritt planen
Wenn Sie die Vorschriften kennen, können Sie mit der Kabotageplanung beginnen. Die wichtigsten Schritte sind:
- Planen Sie einen grenzüberschreitenden Transport als Grundlage der Kabotage. Das Fahrzeug muss zunächst eine Ladung aus Polen oder einem anderen Land in den ausgewählten Staat liefern. Erst nach Abschluss dieser Beförderung darf die Kabotage beginnen.
- Wählen Sie Kabotageladungen aus und planen Sie die Route. Wählen Sie innerstaatliche Ladungen im Kabotageland. Stellen Sie sicher, dass die Aufträge innerhalb der Grenze von höchstens 3 Kabotagebeförderungen / 7 Tagen erledigt werden können. Planen Sie Reihenfolge und Liefertermine so, dass die letzte Kabotage vor Ablauf dieses Zeitraums abgeschlossen ist. Dieselben Grenzen gelten auch für leichtere Fahrzeuge: Kabotage mit Lieferwagen bis 3,5 t erfolgt nach denselben Regeln.
- Bereiten Sie die erforderlichen Kabotageunterlagen vor. Der Fahrer muss sämtliche Unterlagen mitführen, die die Beförderungen belegen. Besonders wichtig sind der CMR-Frachtbrief für den abgeschlossenen grenzüberschreitenden Transport und gesonderte Frachtbriefe beziehungsweise CMR-Dokumente für jede Kabotagebeförderung. Außerdem ist eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz des Frachtführers erforderlich. Die Unterlagen sind entscheidend: Bei einer Kontrolle belegen sie die Rechtmäßigkeit der Beförderungen.
Für entsandte Fahrer im Anwendungsbereich der Richtlinie 2020/1057 ist die Erklärung spätestens bei Beginn der Entsendung über das mit IMI verbundene EU-Straßenverkehrsportal einzureichen und aktuell zu halten. Sie betrifft einen Fahrer, ein Aufnahmeland und den gemeldeten Zeitraum; nicht jede einzelne Ladung benötigt eine eigene Meldung. Kabotage und Cross-Trade bedeuten grundsätzlich Entsendung; für bilateralen Verkehr und Transit bestehen Ausnahmen. Nationale Portale wie SIPSI oder MiLoG sind für erfasste EU-Unternehmen nicht der Meldekanal.
Die viertägige Karenzzeit betrifft dasselbe Kraftfahrzeug im selben Mitgliedstaat nach einem Kabotagezeitraum. Sie wird ab 0 Uhr am Tag nach der letzten Kabotageentladung berechnet, nicht ab dem Grenzübertritt. Bei der Fristberechnung sind auch Wochenenden und Feiertage nach Verordnung 1182/71 zu berücksichtigen. Grenzüberschreitender Verkehr, Transit oder der Aufenthalt im Land bleiben möglich. Ein neuer Kabotagezeitraum setzt den Ablauf der Karenzzeit und einen entsprechenden eingehenden internationalen Transport voraus.
Ja. Auf der AMG-Website können Sie eine Transportanfrage mit Route, Ladung und Terminen Schritt für Schritt vorbereiten. Die Anfrage bestätigt nicht automatisch eine Buchung: Preis, Verfügbarkeit und endgültige Transportbedingungen sind mit dem Team zu vereinbaren. Das Formular hilft, vollständige Angaben zu machen; eine feste Bearbeitungsdauer wird nicht versprochen.
Besprechen Sie Route, Ladung und Unterlagen vor der Abfahrt mit AMG-Trans. Die Prüfung von Beförderungsfolge, Gewichtsgrenzen, Entsendung und Lenkzeitpflichten hilft, Rechtsverstöße zu vermeiden. Ein Anfrageformular oder Planungstool unterstützt diese Arbeit; es ersetzt weder die Prüfung durch den Frachtführer noch garantiert es eine Kontrolle ohne Beanstandung.
erfahren Sie, wie AMG-Trans Kabotage vorschriftsgemäß plant
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie plant man rechtmäßige Kabotage in Deutschland?
Nach der vollständigen Entladung des eingehenden internationalen Transports darf dasselbe Kraftfahrzeug bis zu 3 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen durchführen. In einem anderen Mitgliedstaat, in den es leer einfährt, ist eine Beförderung innerhalb von 3 Tagen nach der Einfahrt erlaubt, ebenfalls innerhalb der übergeordneten Siebentagesfrist und der Gesamtzahl von drei Beförderungen. Kabotage kann am internationalen Entladetag beginnen; die Siebentagesfrist wird ab dem Folgetag berechnet. Zusätzlich gilt die viertägige Karenzzeit.
Die viertägige Karenzzeit betrifft dasselbe Kraftfahrzeug im selben Mitgliedstaat nach einem Kabotagezeitraum. Sie wird ab 0 Uhr am Tag nach der letzten Kabotageentladung berechnet, nicht ab dem Grenzübertritt. Bei der Fristberechnung sind auch Wochenenden und Feiertage nach Verordnung 1182/71 zu berücksichtigen. Grenzüberschreitender Verkehr, Transit oder der Aufenthalt im Land bleiben möglich. Ein neuer Kabotagezeitraum setzt den Ablauf der Karenzzeit und einen entsprechenden eingehenden internationalen Transport voraus.
Für entsandte Fahrer im Anwendungsbereich der Richtlinie 2020/1057 ist die Erklärung spätestens bei Beginn der Entsendung über das mit IMI verbundene EU-Straßenverkehrsportal einzureichen und aktuell zu halten. Sie betrifft einen Fahrer, ein Aufnahmeland und den gemeldeten Zeitraum; nicht jede einzelne Ladung benötigt eine eigene Meldung. Kabotage und Cross-Trade bedeuten grundsätzlich Entsendung; für bilateralen Verkehr und Transit bestehen Ausnahmen. Nationale Portale wie SIPSI oder MiLoG sind für erfasste EU-Unternehmen nicht der Meldekanal.
Wie viele Beförderungen sind zulässig und wie werden sie gezählt?
Nach der vollständigen Entladung des eingehenden internationalen Transports darf dasselbe Kraftfahrzeug bis zu 3 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen durchführen. In einem anderen Mitgliedstaat, in den es leer einfährt, ist eine Beförderung innerhalb von 3 Tagen nach der Einfahrt erlaubt, ebenfalls innerhalb der übergeordneten Siebentagesfrist und der Gesamtzahl von drei Beförderungen. Kabotage kann am internationalen Entladetag beginnen; die Siebentagesfrist wird ab dem Folgetag berechnet. Zusätzlich gilt die viertägige Karenzzeit.
Die viertägige Karenzzeit betrifft dasselbe Kraftfahrzeug im selben Mitgliedstaat nach einem Kabotagezeitraum. Sie wird ab 0 Uhr am Tag nach der letzten Kabotageentladung berechnet, nicht ab dem Grenzübertritt. Bei der Fristberechnung sind auch Wochenenden und Feiertage nach Verordnung 1182/71 zu berücksichtigen. Grenzüberschreitender Verkehr, Transit oder der Aufenthalt im Land bleiben möglich. Ein neuer Kabotagezeitraum setzt den Ablauf der Karenzzeit und einen entsprechenden eingehenden internationalen Transport voraus.
Welche Dokumente muss der Fahrer mitführen?
Mitzuführen sind Nachweise des vorangegangenen internationalen Transports und jeder Kabotagebeförderung, soweit erforderlich eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz sowie Fahrer- und Fahrzeugpapiere. Bei erfassten Einsätzen kommen Entsendemeldung und Fahrtenschreiberaufzeichnungen hinzu. Die tatsächlichen Pflichten hängen von Fahrzeug, Beschäftigungsverhältnis und Einsatz ab, nicht allein vom Mindestlohnsystem des Landes.
Wie vermeidet man Fehler bei der Kabotageplanung?
Planen Sie die Route genau und halten Sie die vorgegebenen Grenzen ein. Erfassen Sie das Datum der grenzüberschreitenden Entladung und jede Kabotagebeförderung. So wissen Sie, bis wann Beförderungen zulässig sind und wie viele bereits durchgeführt wurden. Vermeiden Sie typische Fehler: Planen Sie keine vierte Beförderung und überschreiten Sie die 7-Tage-Frist nicht. Im Zweifel besprechen Sie Ihren Plan mit einem Experten.
Unterstützt AMG Trans die Kabotageplanung?
Besprechen Sie Route, Ladung und Unterlagen vor der Abfahrt mit AMG-Trans. Die Prüfung von Beförderungsfolge, Gewichtsgrenzen, Entsendung und Lenkzeitpflichten hilft, Rechtsverstöße zu vermeiden. Ein Anfrageformular oder Planungstool unterstützt diese Arbeit; es ersetzt weder die Prüfung durch den Frachtführer noch garantiert es eine Kontrolle ohne Beanstandung.
Ja. Auf der AMG-Website können Sie eine Transportanfrage mit Route, Ladung und Terminen Schritt für Schritt vorbereiten. Die Anfrage bestätigt nicht automatisch eine Buchung: Preis, Verfügbarkeit und endgültige Transportbedingungen sind mit dem Team zu vereinbaren. Das Formular hilft, vollständige Angaben zu machen; eine feste Bearbeitungsdauer wird nicht versprochen.
Für diese Aktualisierung geprüfte Quellen: EU · 1072/2009 · EU · IMI
